Hilfsmittel / Unterstützung​

Schwerbehindertenausweis

Der Kreis Wesel ist zuständig für die
  • Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs

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Mobilitätstraining

Sehbehinderte können trainieren, wie sie sicherer und selbstbestimmter durch den Alltag kommen und mobil bleiben

Hinweise / Kontakt

  • Ein Rezept für ein Mobilitätstraining stellt der behandelnde Haus- oder Augenarzt aus. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Infos zu Schulungen erhalten Sie beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Die nächste Ortsgruppe ist unter Telefon (0 18 05) 66 64 56 zu erreichen (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz).

Verordnung von Ärztin/Arzt

Für die Beantragung von Hilfsmitteln oder Mobilitätstraining ist eine ärztliche Verordnung nötig.

Die Krankenkasse unterscheidet nach Hilfsmitteln zum unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich: Sehhilfen etwa gleichen unmittelbar die Funktion des Sehens aus; die Krankenkasse muss eine optimale Versorgung leisten. Ein Screenreader gleicht die Behinderung mittelbar aus, weil er einen Ersatz für fehlendes Sehen bietet; hier muss die Kasse nur Grundbedürfnisse abdecken.

Wenn Sie Fragen zu Hilfsmitteln haben oder zum Umgang mit bestimmten Hilfsmitteln haben, sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns einfach.

10 Tipps zur Hilfsmittelversorgung

Hier finden Sie Tipps zum Thema Hilfsmittel und Informationen darüber, wie die Krankenkassen zum Thema stehen.

Mögliche Hilfsmittel

  • Stock und Kugel
  • Blindenplakette
  • Geldaufbewahrung
  • Uhren
  • Armbinden
  • Stockmuff
  • Markierungspunkte

Ihr schneller Kontakt zu uns

Schreiben Sie uns gern über das unten stehende Kontaktformular. Oder rufen Sie uns an unter: 02841-55370

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden lediglich zur Kontaktaufnahme und Information durch uns genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Hinweis: Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail widerrufen werden. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.

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Blinden- und Sehbehindertenverein für Moers und Umgebung e. V.

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